Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.10.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021
12.10.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020
12.10.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 01.10.2017
12.10.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
09.10.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
13.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
16.05.2022
Termine
16.05.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2022
Sonstiges
17.12.2021
Termine
25.09.2018
Termine
08.08.2018
Entscheidungen im Verfahren
10.04.2018
Sonstiges
05.10.2017
Eröffnungen
26.07.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
19.07.2017
Sicherungsmaßnahmen
16.01.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
31.07.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
12.09.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2012 bis zum 31.12.2012
21.07.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
26.03.2012
Neueintragungen